Steuertipps von der Gaedke & Partner Steuerberatung

Zahlreiche Tipps aus der Praxis zur Umsetzung für JungunternehmerInnen. Durchlesen und Steuern sparen!

Mag. Klaus Gaedke, Geschäftsführender Gesellschafter der Gaedke & Partner Steuerberatung© Monika Reiter

Unser Kooperationspartner, die Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH kann mit jahrelanger Erfahrung, vor allem in der Zusammenarbeit mit jungen UnternehmerInnen unterstützen. 

Steuertipp: Verjährung des Urlaubsanspruches

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Steuertipp: Haftung eines Vereinsobmanns für Abgabenschulden

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Steuertipps zum Jahresende 2022

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Steuertipps zum Jahresende 2021

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Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies meist, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt). Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. 

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Verjährung des Urlaubsanspruches: Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

Grundsätzlich verjährt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Urlaubsgesetzes nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob diese Verjährung auch stattfindet, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht auf die Verjährung hinweist und ihn zur Konsumation des Urlaubes auffordert.

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