Die große Umstellung der Krypto-Besteuerung in Österreich

Signifikante Neuerungen ergeben sich aus der Einordnung von Kryptowährungen in Einkünfte aus Kapitalvermögen und infolgedessen der Gleichstellung mit Wertpapieren, wonach Gewinne aus virtuellen Währungen dem besonderen Steuersatz von 27,5 % zu unterwerfen sind.

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Wohingegen die Abschaffung der Behaltedauer für nach dem 28.02.2021 angeschafften Coins zulasten der Anleger geht, bringen die Gesetzesänderungen auch einige Vorteile mit sich. So ist künftig der Tausch von Kryptowährungen in andere Kryptowährungen steuerneutral. Daneben können Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen mit Einkünften aus Wertpapieren und umgekehrt Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen mit Verlusten aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden. In Anlehnung zur Änderung der Besteuerung von Kapitalvermögen vor einigen Jahren, bleiben Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen, die vor dem 28.02.2021 angeschafft wurden, sog. „Altvermögen“, weiterhin steuerfrei. Um die Steuerfreiheit auch beweisen zu können, empfiehlt es sich Altbestände von Neuvermögen zu trennen und eine lückenlose Dokumentation von Anfang an zu führen.

 Für nähere Informationen schreiben Sie ein Email an klaus.gaedke@gaedke.co.at.

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