CORONA – Die Hilfsmaßnahmen für Unternehmer

Um die aktuelle wirtschaftlich schwierige Situation besser bewältigen zu können, wurden für Unternehmer viele Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Maßnahmen, die vor allem Sie als kleine Unternehmen unterstützen sollen.

Corona-Kurzarbeit

Das Mittel der Kurzarbeit ist grundsätzlich nichts Neues. Durch die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit bei teilweiser Übernahme der Kosten durch den Staat sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben und die Zahl der Arbeitslosen möglichst gering gehalten werden. Neu an der speziellen Corona-Kurzarbeit ist, dass diese sehr unbürokratisch beantragt und innerhalb von 48 Stunden in Anspruch genommen werden kann. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme wurden wesentlich entschärft und die vom Staat übernommen Kosten sind höher wie bei der normalen Kurzarbeitsregelung.

Aufstockung von Garantien

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) will Unternehmen unterstützen, damit diese weiterhin ihre Rechnungen bezahlen können und liquide bleiben. Dies soll durch Garantien gesichert werden, die den Hausbanken der Unternehmen vorgelegt werden können. Bisher standen diese Mittel nur für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung, nun wurden sie auch auf größere Unternehmen ausgedehnt und die Mittel dafür aufgestockt. Tourismusbetrieben wird von der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) in Form von weiteren Garantien Hilfe geboten.

Härtefonds für kleine Unternehmen

Für kleine Unternehmen wird ein Härtefonds zur Verfügung gestellt, der derzeit mit 1 Milliarde Euro dotiert ist. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:

•    Ein-Personen-Unternehmer

•    Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Mitarbeiter zum Vollzeit-Äquivalent beschäftigen

•    Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind

•    Neue Selbständige wie z.B. Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten

•    Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer

•    Freiberuflich Tätige (z.B. im Gesundheitsbereich)

Die Förderung ist als Zuschuss ausgestaltet, der nicht zurückgezahlt werden muss und komplett steuer- und abgabenfrei ist. Es werden bis zu max. € 2.000 pro Unternehmen pro Monat ausbezahlt. Die Anträge können seit 27.03.2020 bei der Wirtschaftskammer gestellt werden und sollen bereits in der Folgewoche ausbezahlt werden.

Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien. Diese werden von den zuständigen Ministerien noch ausgearbeitet.

Steuerliche Maßnahmen

Bei Eintreten einer wirtschaftlichen Notlage oder bei Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise gibt es die Möglichkeit einer Stundung bzw. der Ratenzahlung von Steuern. Außerdem kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.

Bis zum 31.10.2020 kann die Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftvorauszahlungen beantragt werden, wenn das voraussichtliche Einkommen für das laufende Jahr niedriger sein wird. Im Antrag muss eine unmittelbare Betroffenheit von der Corona-Krise glaubhaft gemacht werden.

Maßnahmen der SVS

Alle bei der Sozialversicherung der Selbständigen Versicherten, die vom Corona-Virus betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

  • Stundung der Beiträge;
  • Ratenzahlung der Beiträge;
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage;
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen.

Maßnahmen der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt Unternehmen mit folgenden Maßnahmen:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung von Beiträgen erfolgt, wenn Betriebe von der "Schließungsverordnung" oder einem Betretungsverbot betroffen sind.
  • Sonstige Betriebe mit Corona-bedingten Liquiditätsproblemen können bei der ÖGK formlos um Stundung ansuchen.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

 Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter unserer NeugründerInnen-Hotline in Graz +43 (0)316 327 940 bzw. in Köflach
+43 (0)3144 3469, per Mail unter gruender@gaedke.co.at oder besuchen Sie unsere Website.

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