Erfolge der Jungen Wirtschaft

Bei der Arbeit: Der Landesvorstand der JW Steiermark
© Walter Scheucher Einige Hürden für`s Unternehmertun konnten wir beseitigen.

Erfolge bei Covid-19-Hilfsmaßnahmen

Als Junge Wirtschaft haben wir uns seit Beginn der Covid-19-Krise laufend bei der Regierung für Verbesserungen bei den Hilfsmaßnahmen für Unternehmerinnen und Unternehmer eingesetzt. Viele Ideen vorgebracht, notwendige Verbesserungsvorschläge unterbreitet und mit voller Kraft überall dort verhandelt, wo die Gefahr bestand, dass Junge übersehen werden: Beim Härtefallfonds, beim Fixkostenzuschuss, bei der Kurzarbeit, beim Ausfallsbonus, beim Lockdown-Umsatzersatz oder auch beim Start-up-Fonds. Die Investitionsprämie oder den Verlustrücktrag können wir ebenfalls zu unseren gemeinsamen Erfolgen zählen.

Erfolge in der letzten Regierungsperiode

Kurz vor der Nationalratswahl am 29.9.2019 hat das Parlament die erste Etappe der Steuerreform beschlossen und damit einige wichtige Forderungen der Jungen Wirtschaft umgesetzt:

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

Die so genannte Kleinunternehmerregelung wird gelockert. Sie setzt fest, ab wann Betriebe von ihren Einnahmen Umsatzsteuer zahlen müssen. 

Die Kleinunternehmergrenze lag bisher bei 30.000 Euro im Jahr, ab 2020 sind es 35.000 Euro Jahresumsatz. Damit können noch mehr Kleinunternehmer von dieser Verwaltungsvereinfachung profitieren. Das bedeutet, Unternehmen mit bis zu 35.000 Euro Umsatz im Jahr müssen keine Umsatzsteuer zahlen und keine Umsatzsteuererklärungen ausfüllen. Wer diese Regelung nutzt, darf wie gehabt von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen).

Eine der größten Tücken der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass Kleinbetriebe zu Beginn ihrer Tätigkeit oft noch nicht mit Sicherheit abschätzen können, ob sie die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschreiten werden. Auch hier schafft die Anhebung der Grenze etwas Spielraum.

Einfachere Pauschalierung

Durch diese günstigere Pauschalierungsmethode wird Kleinunternehmen eine bessere Berücksichtigung der getätigten Betriebsausgaben ermöglicht und die bürokratische Belastung massiv gesenkt. Die Einkommensteuererklärung fällt praktisch weg und auch das Wareneingangsbuch sowie die Anlagenkartei müssen nicht mehr geführt werden. Wer Betriebsausgaben geltend gemacht hat, musste dafür bisher alle Einzelbelege für den Nachweis beim Finanzamt sammeln beziehungsweise ablegen.

Zudem kann mit der bürokratischen auch eine steuerliche Entlastung einhergehen.

Die gesetzlichen Lockerungen ersparen rund 350.000 KMU in Österreich

  • 50.000 Steuererklärungen
  • 75 Millionen Euro Steuervolumen
  • 1 Million Stunden Aufwand für Bürokratie

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anschaffungen leichter abschreiben

Laptop, Handy, Schreibtischsessel – sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ein Unternehmer für seine Tätigkeit braucht, sind künftig schneller absetzbar. Bisher konnten Betriebe nur Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 400 Euro nicht übersteigen, sofort abschreiben. Ab 2020 sind Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro sofort abschreibbar.

Das macht es für den Unternehmer nicht nur einfacher, weil er sich die schrittweise Absetzung erspart, sondern entlastet die Betriebe liquiditätsmäßig insgesamt um 200 Millionen Euro.

Das bringt für alle Unternehmen und insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und kleine Betriebe (KMU) spürbare Erleichterungen.

Krankenversicherungsbeitrag sinkt

Mit dem Beschluss der Reform wird auch festgelegt, dass der Krankenversicherungsbeitrag für alle Selbständigen mit 1. 1.2020 um 0,85 Prozentpunkte sinken soll. Damit wird eine Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern und Pensionisten erreicht, denen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, finanziert aus dem Bundesbudget.

Hier noch ein Überblick über frühere Erfolge der Jungen Wirtschaft:

Erweiterung der Mangelberufsliste auf 45 Berufe

Österreichweit fehlen 162.000 Fachkräfte. Daher ist die Fachkräftesicherung für unsere Betriebe und den österreichischen Standort zukunftsentscheidend.

Die Junge Wirtschaft hat bei diesem zentralen Thema nun wichtige Ziele erreicht: Mangelberufsliste im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von 27 auf 45 Berufe erweitert. Zusätzlich wird es auch regionale Mangelberufslisten geben.

Die Entscheidung darüber, welche Berufe in die Mangelberufsliste aufgenommen werden, orientiert sich stärker am Bedarf der Unternehmen und berücksichtigt regionale Ansprüche. Das ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Fachkräftesituation in Branchen und Bundesländern eine wichtige Verbesserung. Denn sichere Fachkräfte für unsere Betriebe sind die unverzichtbare Grundlage für sicheren Wohlstand für Österreich.

Arbeitszeitflexibilisierung: Betriebe und Mitarbeiter profitieren

Die im Nationalrat Sommer 2018 beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung ein Gewinn für Unternehmen und Beschäftigte. Die Flexibilisierung macht unsere Unternehmen wettbewerbsfähiger, den Standort dynamischer und die Beschäftigten flexibler beim Freizeit-Konsum sowie beim Einkommen. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden – dauerhaft im Viermonatsschnitt aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Es gibt aber weder einen generellen 12-Stunden-Tag noch eine generelle 60-Stunden-Woche. Die 11. und 12. Stunde sind grundsätzlich Überstunden mit Zuschlag. Die Arbeitnehmer können Arbeitsleistungen über 10 Stunden bzw. über 50 Stunden ohne Angabe von Gründen ablehnen und dürfen aus dem Grund nicht benachteiligt werden.
  • Für Überstunden jenseits der 10 Stunden pro Tag bzw. der 50 Stunden pro Woche können Arbeitnehmer bestimmen, ob sie in Geld oder mit Zeitausgleich vergütet werden.
  • Gleitzeit: Künftig kann für selbstbestimmtes Arbeiten eine Höchst- und Normalarbeitszeit von 12 statt bisher 10 Stunden pro Tag vereinbart werden, sofern dem Arbeitnehmer ein ganztägiger Zeitausgleich in Verbindung mit dem Wochenende ermöglicht wird. Dadurch wird es für Arbeitskräfte leichter, Zeitguthaben zu erwerben und diese geblockt zu konsumieren – Stichwort Vier-Tage-Woche. Bei selbstbestimmtem Arbeiten innerhalb dieser Grenzen fallen keine Überstundenzuschläge an, bei angeordneten Arbeitsleistungen können hingegen Zuschläge anfallen.
  • Kollektivverträge können nun vorsehen, dass Zeitguthaben und Zeitschulden über mehrere Zeiträume hinweg übertragen werden.
  • Eine Beschäftigung an bis zu 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr per Betriebsvereinbarung oder schriftlicher Einzelvereinbarung (ausgenommen Verkaufstätigkeiten) wird möglich.
  • Ebenfalls möglich wird die Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden bei geteilten Diensten im Hotel- und Gastgewerbe.
  • Familienangehörige und Arbeitnehmer mit selbständiger Entscheidungsbefugnis werden von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz ausgenommen. 

Mit flexibleren Arbeitszeiten können Österreichs Betriebe auf die Herausforderungen und Chancen des wachsenden Wettbewerbs die richtigen, maßgeschneiderten Antworten geben.

Verankerung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz

Schon bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen – etwa aus Unkenntnis einer Detailbestimmung – mussten Unternehmen bisher damit rechnen, empfindliche Strafen auferlegt zu bekommen. Damit ist seit Sommer 2018 nun Schluss. Der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ wurde nun im Verwaltungsstrafgesetz (VStG) verankert. Dies bedeutet, dass die Behörde künftig bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen Beschuldigte auffordert, innerhalb einer angemessenen Frist den vorschriftsmäßigen Zustand herzustellen. Entspricht man dieser Aufforderung, gibt es kein Verwaltungsstrafverfahren.

Für uns wichtig: Das Prinzip „Beraten statt Strafen“ soll zusätzlich auch in allen Materiengesetzen verankert werden.

Der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ soll Unternehmen nicht nur aufwändige Verfahren ersparen, sondern bringt auch eine spürbare finanzielle Entlastung. Durch die Beratung wird außerdem gesetzeskonformes Verhalten von Unternehmen nachhaltig gefördert.

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