Junge Wirtschaft: Rückgang bei Startup-Finanzierungsvolumen besorgniserregend

Österreich rutscht auf Platz 16 (2021: Platz 11) im europäischen Vergleich der Startup-Finanzierung ab

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„Der Rückgang bei den Finanzierungsvolumen von Startups ist besorgniserregend. Österreich darf hier nicht zurückzufallen, sondern muss versuchen, in die Top-Ten vorzustoßen“, kommentiert Claudia Falkinger, Vorstandsmitglied der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den signifikanten Rückgang bei den Risikokapitalinvestitionen laut dem jüngsten EY Startup Barometer Europa für 2022. Mit rund einer Milliarde Euro Investitionsvolumen fällt Österreich im europaweiten Vergleich von Rang 11 auf Rang 16 zurück – 2021 wurden noch 1,23 Milliarden Euro eingesammelt.

Der Gesamtwert der Investitionen in Österreich sank im Vergleich zum bisherigen Rekordjahr 2021 um knapp 18 % – allerdings fiel das Minus im zweiten Halbjahr mit 83 % deutlich höher aus. In Europa sind in der ersten Jahreshälfte 2022 mit über 46 Milliarden Euro mehr Risikokapitalinvestitionen als je zuvor in Startups geflossen. In der zweiten Jahreshälfte gab es einen deutlichen Rückgang um 39 % auf etwas mehr als 28 Milliarden Euro.

„Obwohl Startups jährlich nur 1 % aller gegründeten Unternehmen ausmachen, erwirtschaften sie 29 % des Wertschöpfungsbeitrags aller neu gegründeten Unternehmen. Daher muss nun alles getan werden, um die österreichische Startup-Szene zu unterstützen und zu fördern“ sagt Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services. Aufgrund des INVEST-Zuschusses und des neuen Zukunftsfonds in Deutschland droht Österreich ein weiterer signifikanter Wettbewerbsnachteil.

Die WKÖ fordert daher den Abbau bürokratischer Hürden bei der Gründung und eine zeitgemäße Mitarbeiterbeteiligung. Darüber hinaus braucht es rechtliche Rahmenbedingungen, die Wachstum und eine Mobilisierung von Venture Capital in allen Lebensphasen fördern, unter anderem durch einen Beteiligungsfreibetrag, einen neuen DACH-Fonds, eine Reform der Mitarbeiterbeteiligung, die Lockerung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten beim Kapitalvermögen oder der dauerhaften Etablierung des Verlustrücktrags.

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