Coworking-Arbeitsplätze in der UNICORN Startup & Innovation Hub Graz zu vergeben

Die WKO Steiermark übernimmt die Kosten von 6 Coworking Arbeitsplätzen im UNICORN in Graz! 

© Foto Fischer Mit der Unterzeichung eines Letter of Intent wurde die verstärkte Zusammenarbeit der WKO Steiermark mit der Uni Graz begründet. Darin enthalten auch die Patronanz von 6 Coworking Arbeitsplätzen.

Die Wirtschaftskammer Steiermark übernimmt die Patronanz von 6 Coworking Arbeitsplätzen, die besonders förderwürdigen Jungunternehmer:innen aus dem akademischen Umfeld in ihrer Anfangsphase zur Verfügung gestellt werden. 

Bewirb dich mit deinem Unternehmen für die Übernahme der Patronanz deines Coworking Arbeitsplatzes im UNICORN Startup & Innovation Hub in Graz für das Jahr 2024 unter dem folgenden Link!

Zum Bewerbungsformular

Die Voraussetzungen für Bewerber:innen sind:

  • Aktives Mitglied der Wirtschaftskammer Steiermark (nicht ruhend oder inaktiv)
  • Alter des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin bzw. des Gewerbeinhabers/der Gewerbeinhaberin unter 40 Jahren
  • Produkt/Dienstleistung mit Mehrwert für die Steirische Wirtschaft

Eine Jury wird alle bis 17.12.2023 eingereichten Bewerbungen prüfen und dann die 6 Coworking Arbeitsplätze für 2024 vergeben. 


Die UNIICORN Startup & Innovation Hub bietet moderne Büros und Arbeitsplätze im Herzen von Graz inmitten einer tollen Community. Das perfekte Arbeitsumfeld für Startups, gerade in der Anfangsphase. 

© Foto Fischer
© Foto Fischer
© Foto Fischer


Hier findest du einen Überblick über alle Coworking Spaces in der Steiermark. 

Rückfragen:

jw@wkstmk.at |  0316601713


Das könnte dich auch interessieren:

Verjährung des Urlaubsanspruches: Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Aufforderungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

Grundsätzlich verjährt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Urlaubsgesetzes nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob diese Verjährung auch stattfindet, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht auf die Verjährung hinweist und ihn zur Konsumation des Urlaubes auffordert.

Mehr lesen

Eckpunkte zum Investitionsfreibetrag

Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren kann ab 2023 ein IFB steuerlich geltend gemacht werden. Anders als beim Gewinnfreibetrag kann der Investitionsfreibetrag auch von Körperschaften genutzt werden. Im Folgenden die Eckpunkte dieser Regelung:

Mehr lesen

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2023

Mehr lesen