Reformbedarf im österreichischen Pensionssystem

Der Wirtschaftseinbruch im Gefolge der Covid-Pandemie offenbart die Schwachstellen in der österreichischen Altersvorsorge. Die Ausgabendynamik hält unvermindert an, die Maßnahmen der jüngeren Vergangenheit gefährden die Finanzierbarkeit und verstärken die inter- und intragenerationale Umverteilung.

Portrait Ulrich Schuh | Gastautor

Ulrich Schuh | Gastautor

Pensionsexperte

13.12.2021

Ulrich Schuh
© Ulrich Schuh

Die Ausgabendynamik in der Pensionsversicherung hält unvermindert an und hat sich in der jüngeren Vergangenheit aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit gesetzten Maßnahmen weiter beschleunigt. Die Ausgaben für Alterssicherung inklusive Beamte betragen im Jahr 2020 gemäß Statistik Austria 60 Mrd. Euro. Sie sind damit seit 2015 um 9 Mrd. Euro angestiegen. Die öffentlichen Ausgaben in Prozent des Bruttoinlandsprodukts erklimmen einen historischen Höchststand und betragen im Jahr 2020 15,8%. Deutlich mehr als ein Viertel der gesamten Staatsausgaben (knapp 28%, gemäß Statistik Austria) entfallen gegenwärtig auf die Alterssicherung, der Trend ist aufgrund der demografischen Entwicklung unausweichlich weiter steigend. 

Im internationalen Vergleich weisen gemäß OECD (für 2019) lediglich Griechenland, Italien und Frankreich höhere Ausgaben in Prozent der Wirtschaftsleistung für die Alterssicherung aus. 

Die gute Konjunkturlage, verbunden mit der Umschichtung von Seiten der öffentlich Bediensteten hat über kräftige Wachstumsraten der Einnahmen die Ausgabendynamik verschleiert. Der Wirtschaftseinbruch als Folge der Covid-Pandemie legt die Problematik der Finanzierung der Pensionsversicherung nunmehr offen. Die Differenz zwischen Ausgaben und Beitrags-Einnahmen ist auf 24,7 Mrd. Euro angestiegen und erreicht damit einen Wert von 6,5% des Bruttoinlandsprodukts. Damit übersteigt der staatliche Zuschuss zu den Pensionsausgaben die gesamten Ausgaben für das Bildungswesen (19 Mrd. Euro gemäß Statistik Austria) deutlich.

Erzielte Erfolge bei der Drosselung des Zustroms in den Ruhestand aus Invaliditätspensionen und Rehageld werden durch die dynamische Entwicklung bei Schwerarbeiterpensionen (SAP) und Langzeitversichertenregelung (LZV) konterkariert. Im Jahr 2020 traten mehr als 23.000 Personen über SAP und LZV in den Ruhestand, während lediglich 9.000 Personen die Korridorpension (mit hohen Abschlägen) in Anspruch nahmen.  

Die Einführung der abschlagsfreien Pension mit 45 Versicherungsjahren entfaltet eine starke Sogwirkung und führt zu einem automatischen Ausscheiden der betroffenen Kohorten in den Ruhestand. Dies ist insbesondere im Jahr 2020 ersichtlich. 

Insgesamt führen die jüngsten Maßnahmen im Pensionsbereich zu massiven Kosten für die öffentliche Hand, die weit in die Zukunft wirken. Daneben ist die Verteilungswirkung der getätigten Maßnahmen zu hinterfragen, die vermehrt privilegierte Personenkreise bevorteilt. 

Es ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen: die begünstigten Möglichkeiten zum vorzeitigen Pensionsantritt sollten umgehend abgeschafft werden. Es sind dies die Schwerarbeiterpension und die Langzeitversicherten Regelung. Ebenso sollte die Invaliditätspension abgeschafft und die Aufgabe an die Krankenversicherung übertragen werden. Der demografischen Entwicklung folgend sollte das Regelpensionsalter an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Jedenfalls sollten anlassbezogene populistische Maßnahmen (Pensionserhöhungen, abschlagsfreie Pensionen, Frühstarter-Bonus) die erhebliche zukünftige Belastungen verursachen, unterbunden werden. 


Zum Autor: 

Dr. Ulrich Schuh ist wirtschaftspolitischer Leiter bei WPZ-Research in Wien. Er ist Mitglied des Fiskalrats und des Finanzmarkt Stabilitätsgremiums, von 2004 bis 2017 war Dr. Schuh Mitglied der Pensionskommission.

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