Gerade in wirtschaftlich fordernden Zeiten, wo Innovation und Transformation in jeder Hinsicht den Unterschied machen, sind erfolgreiche Startups wichtiger denn je. Dafür braucht es freilich die nötigen Rahmenbedingungen. Und dabei hinkt Österreich im Wortsinn hinterher. Denn die neue Rechtsform für Startups lässt sowohl in zeitlicher Hinsicht auf sich warten - und hat mit Blick auf den informell vorliegenden Entwurf noch erhebliche Lücken.
Zur Erinnerung: Die Bundesregierung will laut Regierungsprogramm aufbauend auf internationalen Beispielen eine neue Kapitalgesellschaftsform schaffen, die besonders für innovative Startups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet. Damit verbundene Ziel sind unbürokratische Gründung (u.a. durch Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache), flexible Anteilsvergabe an mögliche Investorinnen und Investoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit wenigen und zudem digitalen Behördenwegen) sowie die Anpassung an österreichische Standards (z.B. durch Transparenz aller Gesellschafterinnen und Gesellschafter).
Dass die Wirtschaft und die Startup-Szene im Besonderen mit dem bisherigen Status der Umsetzung unzufrieden sind, hat zwei konkrete Gründe:
- Einerseits erfolgt die Umsetzung mehr als langsam. Über zwei Jahre wird daran schon gearbeitet, aber bisher gibt es die versprochene neue Rechtsform noch nicht. Das ist übrigens auch deshalb von Bedeutung, weil einige aus der Szene mit Gründungen bzw. Mitarbeiterbeteiligungen im Wartemodus sind, um die neue Rechtsform nützen zu können.
- Andererseits ist das, was bisher über den Entwurf bekannt wurde, wenig berauschend. Entscheidend ist schließlich, dass die neue Kapitalgesellschaftsform tatsächlich maßgebliche Erleichterungen gegenüber den existierenden Gesellschaftsformen (v.a. gegenüber der GmbH) bringt. Die derzeit bekannten Vorschläge gewährleisten das nicht. Sobald eine Gründung nämlich zwingend einen Notariatsakt erfordert, ist sie nicht unbürokratisch, nicht günstig und nicht rasch umzusetzen. Auch die im Entwurf offenbar enthaltenen Einschränkungen und zusätzliche Pflichten beim Thema Mitarbeiterbeteiligung sind praxisfremd und für die Umsetzung in innovativen Startups untauglich. Zahlreiche Probleme innovativer Wachstumsunternehmen bleiben somit wie vor ungelöst.
Wichtig ist jetzt aus Sicht der Wirtschaft, dass der Entwurf für die neue Rechtsform entsprechend weiterentwickelt und rasch umgesetzt wird. Als WKÖ fordern wir vor diesem Hintergrund vor allem
- eine unbürokratische, digitale Gründung ohne Notariatsaktpflicht,
- die Abschaffung der Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung,
- ein Mindeststammkapital von 10.000 Euro inklusive Zulässigkeit von Sacheinlagen,
- die flexible Anteilsvergabe u.a. durch weitgehende Formfreiheit für Anteilsübertragungen,
- Englisch als Amtssprache, um internationale Startups zu attrahieren.
Die neue Rechtsform ist ein wesentlicher Teil eines Paketes, das in Kombination mit Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, der Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Investitionen von Privaten in heimische Betriebe sowie einem umfassenden Modell für Mitarbeiterbeteiligung Österreich wieder nach vorne bringen soll.
In diesem Sinn, liebe Bundesregierung: Die Umsetzung der dankenswerter Weise im Regierungsprogramm festgeschriebenen neuen Rechtsform für Startups geht schneller und besser. Nur dann werden innovative Gründerinnen und Gründer mit ihren Startups schneller und besser erfolgreich werden können - und Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich sichern. Schaffen wir es hingegen nicht, moderne Rahmenbedingungen für Startups in Österreich zu gewährleisten, werden österreichische Startups weiterhin ins Ausland abwandern - und internationale Startups gar nicht auf die Idee kommen, nach Österreich zu gehen. Das dürfen wir uns gerade in Zeiten wie diesen nicht leisten.