Lockdown-Umsatzersatz

Viele Monate haben wir dafür gekämpft. Jetzt ist es endlich soweit und die Richtlinien für den Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen und für den Ausfallsbonus sind da!

Portrait Christiane Holzinger | JW Team

Christiane Holzinger | JW Team

JW Bundesvorsitzende

18.2.2021

Christiane Holzinger im Homeoffice
© Anja Koppitsch

Für euch auf den Punkt gebracht: Den neuen Ausfallsbonus können alle Betriebe beantragen, die mehr als 40 % Umsatzrückgang und beim Lockdown-Umsatzersatz keinen Anspruch haben. Das bringt euch entweder 30 % Umsatzersatz ODER – für alle die den Fixkostenzuschuss 800.000 schon beantragt haben – zumindest 15 % Umsatzersatz. UND das Allerbeste:  Der Ausfallsbonus kann auch rückwirkend für November/Dezember 2020 geltend gemacht werden.

Damit tragen nun der  Ausfallsbonus und Umsatzersatz II für indirekt Betroffene dazu bei, die Liquiditätslücken in unseren betroffenen Betrieben abzudecken.

Finde hier zwei Factsheets, die für dich nochmals alle Details zusammenfassen:

FACTSHEET: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt erheblich betroffene Unternehmen

FACTSHEET: Was ist der Ausfallsbonus?

Es gibt nun eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen, sodass man Gefahr läuft den Überblick zu verlieren.
Gerade wenn es um die Abfederung von komplexen individuellen Betroffenheiten geht, kann eine Kombinationsmöglichkeit von verschiedenen Hilfsmaßnahmen sinnvoll sein.

Unsere Online-Anlaufstelle mit einer Vielzahl von konkreten Beispielen und einem Online-Ratgeber hilft dabei, den Überblick zu bewahren und seine individuell passenden Förderinstrumente herauszufinden.

Corona hat uns noch immer fest im Griff. Die Palette an Unterstützungsleistungen für Betriebe konnte auch dank des Einsatzes der Jungen Wirtschaft laufend ausgeweitet werden. Je rascher die Unterstützungen in unseren Betrieben angekommen, desto besser wird es möglich weiter zu arbeiten und Beschäftigung zu erhalten.

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