JW Succeeds: Das Geld für euch macht’s unseren Einsatz Wert

Während ihr in der Pandemiezeit mutig um den Bestand eurer Unternehmen gekämpft habt, haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Gelder aus den Hilfspaketen auch wirklich bei euch ankommen.

Portrait Christiane Holzinger | JW Team

Christiane Holzinger | JW Team

JW Bundesvorsitzende

10.6.2020

C. Holzinger mit Schild
© JW

Als Mitte März unsere Welt aus den Angeln gehoben wurden war sofort klar, dass massive Unterstützungspakete für die österreichische Wirtschaft notwendig sind. Der Zeitdruck, unter dem die Maßnahmen angekündigt wurden, war groß. Der Blick auf die Details hat gezeigt, dass sowohl der Härtefall-Fonds als auch der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds bei Jungunternehmern, Gründern und Start-ups nicht optimal greifen würden. Daher haben wir intensiv gerechnet, telefoniert, lobbiert und verhandelt … und bessere Bedingungen für euch erreicht. Doch wir haben uns mit ersten Verbesserungen nicht zufriedengegeben, für euch weitergekämpft und wieder Erfolg gehabt – was noch eine Änderung der Richtlinie notwendig gemacht hat. Um bei all den Abänderungen, nicht den Überblick zu verlieren, haben wir diese für euch zusammengefast.

Eine große Erleichterung ist die Umsetzung des Verlustrücktrags. Viele Betriebe hatten 2018 und 2019 erfolgreiche Jahre. Durch die Krise stehen sie 2020 vor Verlusten. Um diese zu erleichtern schafft die Regierung bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer die Möglichkeit eines Verlustrücktrags. Das bringt unseren Betrieben Liquidität und die neue Investitionsprämie motiviert das Kapital einzusetzen.

Beim Härtefall-Fonds konnten wir den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitern und Ausschlusskriterien eliminieren:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte.
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.
  • Auszahlungen beim Fixkostenzuschuss werden auf den Härtefall-Fonds nicht angerechnet.

Unser Fokus war immer vor allem auch Gründer, Kleistunternehmer und EPU gut abzusichern:

  • die Mindestförderung wurde für alle Förderwerber auf 500 Euro angehoben
  • Förderdauer wurde von 3 auf 6 Monate erhöht – 6 aus 9 Monaten können ausgewählt werden
  • Förderhöhe haben wir durch Comeback-Bonus deutlich erhöht: 500 Euro für jeden Betrachtungszeitraum (höchstens 6 mal = max. 3.000 Euro)
  • alle Auszahlungsbeträge in Phase 2, die wegen der 2.000 Euro-Obergrenze unter 500 Euro lagen, werden auf 500 Euro aufgerundet
  • auch bei Nebeneinkünften wird auf 500 Euro aufgerundet
  • keine Anrechnung der Auszahlung beim Fixkostenzuschuss

Bei bereits eingereichten bzw. abgerechneten Anträgen ist keine neuerliche Einreichung erforderlich. Die Aus- und Nachzahlungen bei Aufrundung auf den neuen Mindestförderbetrag und beim Comeback-Bonus erfolgen automatisch.
Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds können unter wko.at/haertefall-fonds eingereicht werden. Ab 16. Juni ist die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefall-Fonds für das dritte „Corona-Monat“ (von 16. Mai bis 15. Juni) möglich.

Verbesserter Fixkostenzuschuss bringt Liquidität auch in kleinste Betriebe

Beim Fixkostenzuschuss haben wir durch intensive Nachverhandlungen erreicht, dass er auch Kleinstunternehmern und Gründern die notwendige Liquidität bringt:

  • Auszahlung in der ersten Tranche wurden auf 50 Prozent erhöht
  • die Mindestzuschuss-Höhe wurde gesenkt, ausbezahlt wird nun bereits ab 500 Euro – davor waren es 2000 Euro.
  • ein Unternehmerlohn zwischen 666,666 Euro und 2.666,67 Euro pro Monat zählt nun zu den Fixkosten
  • Zahlungen aus dem Härtefallfonds nicht gegengerechnet.
  • bis 12.000 Euro ist kein Steuerberater notwendig
  • Da nun zusätzlich auf die De-minimis-Beihilfenregelung abgestellt wird, erhalten mehr Unternehmen Zugang zum Zuschuss.
  • Zusätzlich wurde der Fixkostenzuschuss wurde um 6 Monate verlängert und die Umsatzgrenzen wurden angepasst.

Alles Infos zum Fixkostenzuschuss findet ihr auf der Seite des Bundesministeriums.

Covid-Hilfsfonds für Start-ups holpert noch

Start-ups haben besondere Anforderungen. Darum hat die Regierung einen eigenen Hilfsfonds aufgelegt, um ihre Finanzierung und Liquidität mit einem Zuschuss zu sichern – Eigenkapital-Investments werden bis zu einer Höhe von 800.000 Euro verdoppelt.
Jedoch gilt es beim Covid-Startup-Hilfsfonds, zwei große Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, damit dieser seine Wirkung optimal entfalten kann: Die Fünfjahresregel ist ein großes Hindernis. Viele Startups sind aus länger bestehenden Unternehmen hervorgegangen und gelten somit nicht als Neugründungen. Wir suchen hier noch nach kreativen Lösungen. Ein weiterer Hemmschuh ist die Regelung zu den nahen Angehörigen. Gründer sind meist die Investoren der vordersten Front, wenn es um das Investieren in der Krise geht – natürlich gemeinsam mit anderen. Wir wollen, dass die Maßnahme erfolgreich ist – und das ist ein Roadblock. Ein Vorschlag wäre, die Förderung eben an die Teilnahme von unabhängigen Investoren zu knüpfen, aber die Geschäftsführer, die meist die Gründer sind, als geförderte Investoren zuzulassen. Beim Covid-Hilfsfonds für Start-ups bleiben wird dran.

Alle Infos findet ihr unter www.aws.at/hilfsfonds.

Hilfspakete ergänzen einander

Der Härtefall-Fonds ersetzt den Ausfall des Unternehmerlohns. In Kombination mit den Verbesserungen, die wir beim Fixkostenzuschuss erreicht haben, sichern die beiden Pakete nun Kleinstbetriebe in den stärksten Krisenmonaten gut ab.

Ich versichere euch, dass wir nach ein bis zwei Monaten beide Maßnahmen exakt evaluieren werden und dort wo es immer noch Lücken gibt, mit voller Kraft nochmals nachverhandeln werden.

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