Fixkostenzuschuss greift nicht

Konkrete Unternehmensbeispiele zeigen, dass bei vielen EPU, Kleinbetrieben und Gründern der Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds nicht einmal der Mindestsicherung entspricht. Daher fordert die Junge Wirtschaft für EPUs und Kleinstbetriebe einen Fixbetrag für drei Monate.

Portrait Christiane Holzinger | JW Team

Christiane Holzinger | JW Team

JW Bundesvorsitzende

18.5.2020

JW Bundesvorsitzende Christiane Holzinger
© JW

Das Beispiel einer Grafikdesignerin (EPU) zeigt sehr gut wie brisant die Situation ist. Sie hat Jahr 2019 gegründet und einen geringen Gewinn gemacht. Nach Abzug der Förderung aus dem Härtefall-Fonds in der Höhe von 1.500 Euro würde sie in der ersten Tranche aus dem Corona-Hilfsfonds einen Fixkostenzuschuss von 277 Euro erhalten.
Viele der kleinsten Betriebe sind von der Corona-Krise völlig unverschuldet besonders hart getroffen und warten seit Wochen auf Unterstützung. Große Erwartungen gab es an den Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds. Während mittlere und größere Betriebe daraus gut entschädigt werden, zeigt eine genaue Betrachtung, dass viele kleine Unternehmen wiederum nicht abgesichert werden.

Die Existenz von kleinen Unternehmerinnen und Unternehmern ist akut bedroht! Sie können nicht mehr länger auf Unterstützung warten. Die Regierung muss rasch handeln. Als Junge Wirtschaft haben wir in den letzten acht Wochen unzählige Vorschläge eingebracht, damit die Hilfe tatsächlich bei den Unternehmern ankommt. Der Fixkostenzuschuss aus dem Hilfsfonds muss rasch repariert werden, damit er auch für die kleinsten Betriebe wirkt!

Folgende Verbesserungen müssen dringend umgesetzt werden:

  • Entfall der Untergrenze – damit auch kleine Auszahlungen möglich sind
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn von zumindest 2.000 Euro
  • Die verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge sollen als Fixkostenanteil berücksichtigt werden
  • Durchschnitt der Fixkosten aus dem Vorjahr als Berechnungsgrundlage – die aktuelle Berechnung ist zu komplex und führt zu vielen offenen Fragen.

Für die Beantragung von Hilfsmaßnahmen ist vielfach Beratung notwendig

Reparaturbedarf besteht auch bei den anderen Hilfsmaßnahmen. Nicht nur die Beantragung im Corona-Hilfsfonds, sondern auch beim Härtefall-Fonds und bei der Kurzarbeit ist so komplex, dass für viele Unternehmer die Beratungskosten explodieren. Hierfür brauchen wir dringend einen Beraterscheck, damit die Betriebe nicht diese zusätzlichen Kosten auch noch tragen müssen.

Die Zeit drängt schon sehr, daher fordern wir eine rasche Umsetzung der Anpassungen, damit die Hilfe bei unseren Mitgliedern nun endlich ankommt.

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