Die Junge Wirtschaft – starke Interessenvertretung

Als Interessenvertretung der österreichischen Gründerinnen und Gründer, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich setzen wir uns dafür ein, dass junge Selbstständige die besten Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit haben. Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs von morgen hängt davon ab, dass das jungunternehmerische Potenzial von heute entfesselt wird. 

Dabei fokussieren wir auf konkrete Rahmenbedingungen für  junge Unternehmen genauso wie das allgemeine (wirtschafts-)politische Umfeld, dass den Wirtschaftsstandort Österreich und damit die Entfaltung der jungen Unternehmen maßgeblich beeinflusst.

  

aktuelle Forderungen der JWNÖ

  • Schaffung von klaren und fairen Rahmenbedingungen für Crowdworking
  • Erleichterung des Kinderbetreuungsgeldbezuges während der Karenzzeit sowie Erleichterung der Inanspruchnahme des Familienzeitbonus für Selbständige
  • Entschädigung für Selbständige für Hilfseinsätze im Rahmen von ehrenamtlichen Einsatzorganisationen im Katastrophenfall
  • Verbesserungen bei der Ermöglichung eines Teilkrankenstandes
  • Ortskernbelebung durch flächendeckende Möglichkeiten und Unterstützung für Start-ups
  • Auszahlung des Bruttogehalts/lohns an die Dienstnehmer
  • Alle Abgaben gesammelt ans Finanzamt überweisen: Kommunalsteuer, DB, DZ, LSt., SV


JW-Forderungen, die in Umsetzung sind (im Regierungsprogramm)

  • leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern im Wohnungsverband
  • weiter Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Reduktion der ersten, zweiten und dritten Stufe des Einkommensteuer-Tarifs
  • Kleinunternehmer-Steuererklärungen vereinfachen: Besonders für Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen bürokratische Vereinfachungen ausgebaut werden (z. B. intuitive Online-Eingabemasken; „Steuer-App“)
  • Ausweitung Gewinnfreibetrag: Investitionserfordernis erst ab einem Gewinn von 100.000,- €
  • GmbH-Mindeststammkapitel: Senkung auf 10.000,- €
  • Umsetzung unserer Idee eines Beteiligungsfreibetrags von 100.000,- € im Sinne eines verbesserten Anreizes für privates Risikokapital