Wir fordern eine digitale Stadt
Das Jahr 2020 war das Jahr der prägenden Ereignisse. Neben den negativen Auswirkungen, haben jedoch Umstellungen in vielen Bereichen unerwartet schnell funktioniert. Abhängig von den Möglichkeiten der jeweiligen Branchen, konnte man flexibel auf die Gegebenheiten eingehen. Die Kommunikation und Prioritäten haben sich in einigen Branchen stark verändert. Vor allem hat sich jedoch herausgestellt, dass digital sehr viel umgesetzt werden konnte. Für ein nachhaltiges Funktionieren von Unternehmen ist es vor allem unabdinglich, dass alle unternehmensrelevanten Prozesse online durchgeführt werden können. Damit die Prozesse jedoch für alle reibungslos funktionieren, bedarf es einer einwandfreien Abstimmung unter den Beteiligten.
Wir fordern eine digitale Stadt, in der alle unternehmensrelevanten Prozesse digital und so effizient wie möglich abgewickelt werden können. Alle Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, Ihre Anliegen rasch und elektronisch erledigen zu können.
Bereits seit Jänner 2020 gilt für Unternehmen das Recht auf elektronische Zustellung von behördlichen Informationen und Bescheiden – das geschieht über das elektronische Postfach (Mein Postkorb).
Der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen den Behörden und Unternehmen innerhalb eines sicheren Systems ist uns extrem wichtig. Der optimale Zustand ist jedoch erst erreicht, wenn die gesamte Kommunikation zu allen unternehmensrelevanten Institutionen und Organisationen über eine Plattform abgewickelt werden kann.
1. Wir fordern diesbezüglich eine digitale Plattform für sämtliche Behördenangelegenheiten
Wir fordern eine Plattform, welche die bereits abgefragten Daten von Behörden und deren Datenbanken (Standesamt, Melderegister, USP bis zum Finanzamt) vereint. Dabei soll vor allem das Once Only Prinzip berücksichtigt werden. Auf bereits vorhandene Daten soll von Seite der Behörden (unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen) innerhalb der elektronischen Register zugegriffen werden. Bestimmte Daten (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel oder Firmenbucheinträge) brauchen somit nicht mehrmals vorgelegt werden.
Die Abfrageverpflichtung der Behörde erweitert jedoch in keiner Weise bestehende Ermittlungsbefugnisse von Behörden, weil ausschließlich auf bestehende Ermächtigungen (gewillkürt oder gesetzlich) zurückgegriffen wird.
Im Zuge der Corona-Krise wurde in dieser Hinsicht schon viel geleistet. Es sind neue Schnittstellen zwischen den Datenbanken unterschiedlicher Organisationen entstanden, die dabei helfen, Redundanzen z.B. bei Anmeldeprozessen zu verhindern und Behördenwege somit effizienter zu gestalten. Die Junge Wirtschaft begrüßt diese zunehmende Vernetzung, und möchte diesen Weg weiterverfolgen, als logischen nächsten Schritt um bürokratische Hürden zu verringern.
Wichtig ist der Jungen Wirtschaft Wien bei der digitalen Plattform die Transparenz. Unternehmen sollen einsehen können, welche Aktivitäten in Bezug zur dem Unternehmensprofil getätigt wurden.
Erfolg: Momentan wird an der Umsetzung der Once-Only-Plattform gearbeitet. Die Plattform soll bis 2025 fertiggestellt werden und Erleichterungen für Unternehmen und Behörden bringen. Unternehmen können dank der Once-Only-Plattform an einer Stelle (Unternehmensserviceportal) alle notwendigen Daten eingeben und müssen nicht vor Ort vorstellig werden.
- Wir fordern mehr Transparenz und Kontrolle der eigenen Daten
Als Junge Wirtschaft Wien sind wir der Meinung, dass wir ein Recht auf unsere Daten und die Daten unseres Unternehmens haben sollten und diese deshalb immer gratis und aktuell abrufbar sind.
Die Junge Wirtschaft Wien fordert zudem auch die Kontrolle und Transparenz der eigenen Daten. Unternehmen sollen zudem über die Datenabfrage, innerhalb der digitalen Plattform, in Kenntnis gesetzt werden. Dieser Umstand führt zu einer Erhöhung des Vertrauens in die Informationstechnologie.
- Wir fordern deshalb die Mehrwegkommunikation innerhalb des elektronischen Postfachs („Mein Postkorb“) zwischen Behörden sowie Unternehmen untereinander
Die bereits umgesetzte digitale unternehmensrelevante Kommunikation mit Behörden über das elektronische Postfach (Mein Postkorb) bietet zudem noch wesentliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Der größte Kritikpunkt betrifft die Einwegkommunikation – d.h. Unternehmen können Dokumente in elektronischer Form von Bundesbehörden empfangen, aber nicht über diesen Kanal antworten, ihre Dokumente versenden oder vertragsrelevante Kommunikation mit anderen Unternehmen durchführen. Darüber hinaus können nur bundesbehördliche Dokumente zugestellt werden, Länder und Gemeinden sind in diesen Prozess nicht eingebunden.
Die Junge Wirtschaft Wien fordert den Ausbau des digitalen Postfachs, im Bereich der Mehrwegkommunikation und das auch auf Länderebene. Mehrwegkommunikation heißt, dass die Kommunikation nicht nur von der Behörde an das jeweilige Unternehmen erfolgt, sondern auch in umgekehrter Form möglich ist.
Im Rahmen dessen soll über das elektronische Postfach („Mein Postkorb“) auch die vertragsrelevante Kommunikation zwischen Unternehmen ermöglicht werden (z.B. die Zusendung und Unterfertigung von Verträgen).
- Wir fordern daher, dass folgende Daten, die im Zuge des elektronischen Postfachs („Mein Postkorb“) hinterlegt werden können, nur einmalig eingegeben werden müssen:
Momentan besteht auch innerhalb des Systems des elektronischen Postfachs (Mein Postkorb) nicht die Möglichkeit Unternehmensdaten im elektronischen Postfach zu hinterlegen. Dies verursacht unnötige Arbeitsschritte, die nicht im Sinne der Vereinfachung und des unbürokratischen Zugangs sind.
- Infos aus dem Firmenbuch (z.B. ATU- und Firmenbuch-Nr.)
- Bankdaten
- Sozialversicherungsmeldungen
- Gewerbeanmeldungen, Ummeldungen und Stilllegungen
- Förderungsanträge (von WK und WA)
- Bonitätsprüfungen
- Eintragungen Markenschutz
Im Zuge des Ausbaus des elektronischen Postfachs (Mein Postkorb) sollen Unternehmensdaten individualisiert an Behörden und andere Unternehmen freigegeben werden können.
2. Wir fordern eine automatische Handy-Signatur für UnternehmerInnen
Die Handysignatur erleichtert den unternehmerischen Alltag enorm. Sie dient als elektronische Unterschrift – was nicht nur eine Reduzierung von Behörden- bzw. Postwegen, sondern auch zu einer Verminderung bzw. Schonung der Ressourcen (Stichwort Reduzierung von Papier) zur Folge hat. Zudem ist die Signatur auch innerhalb der EU etabliert.
Die Handysignatur muss in Österreich erst beantragt werden, was Barrieren schafft und viele UnternehmerInnen davon abhält diese aktiv zu verwenden.
Die Junge Wirtschaft setzt es sich zum Ziel, dass zukünftig sämtliche GründerInnen und bereits bestehende UnternehmerInnen über eine Handy-Signatur verfügen. Darüber hinaus wäre die Handy-Signatur die Schnittstelle zum E-Government und könnte so auch als Login für verschiedene Portale verwendet werden. Die Registrierung ist unter www.handy-signatur.at möglich.
3. Wir fordern einen hochtechnologischen Netzausbau für Wien
Das Thema Digitalisierung benötigt eine wesentliche Triebfeder. Diese betrifft eine lückenlose hochtechnologische Netzabdeckung für die gesamte Stadt. Für UnternehmerInnen muss eine schnelle und sichere Internetverbindung im unternehmerischen Alltag selbstverständlich sein.
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Wir fordern eine Stärkung der Kompetenzen bei Wirtschaftsbildung und Digitalisierung
Die Junge Wirtschaft Wien setzt sich für die Bildung der notwendigen Rahmenbedingungen ein. Denn noch immer gibt es vor allem am Stadtrand Netzlücken, die beispielsweise die Möglichkeit von Homeoffice für MitarbeiterInnen erschweren. So kann in Krisensituationen (z.B. COVID-19) ein nahtloser Übergang zu Homeoffice nur schwer hergestellt werden und Betriebe vor Schwierigkeiten stellen.
Vieles rund um das Thema Unternehmertum klingt für viele Menschen abstrakt und es wird dabei oft nur an große Konzerne oder Unternehmen mit einer Nähe zu akademischen Ausbildungen gedacht. Dabei betrifft das Unternehmertum so viele unterschiedliche Bereiche – von Friseursalons über Restaurants bis hin zum klassischen Handwerk. Zudem herrscht in der Bevölkerung eine große Bildungslücke, wenn es um unternehmerische Begrifflichkeiten geht. Was ist brutto? Was ist netto? Was bedeutet ein Jahresabschluss?
Die Junge Wirtschaft Wien sieht daher eine Überarbeitung bestehender Lerninhalte als unerlässlich an, bereits weit vor dem Weg in eine Handelsakademie oder ein betriebswirtschaftliches Studium.
Schule vermittelt derzeit zu wenig Wirtschaftskompetenz. Den Jugendlichen fehlt das Verständnis für grundlegende wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, sie betrachten wirtschaftliches Handeln als staatliche Aufgabe, wie eine Studie der Wirtschaftsuniversität zeigt.
4. Wir fordern eine Überarbeitung der Lerninhalte für Kinder im Pflichtschulalter
Ab der 5. Schulstufe (alle Schulen bis zur 12./13. Schulstufe) ist ein Pflichtfach „Wirtschaft“ zu starten, das grundlegendes Wirtschafts- und Finanzwissen beinhaltet.
Erfolg: Im Schuljahr 2022/2023 startet der „Schulpilot Wirtschaftsbildung“ an 38 Schulen. Die Schulpilot-Schulen setzen im Fach Geographie und Wirtschaftskunde (GWK) einen vertiefenden Schwerpunkt auf Wirtschaftsbildung. Zusätzlich zum vertiefenden Schwerpunkt auf Wirtschaftsbildung im Rahmen des Faches GWK wird pro Schuljahr ab der 6. Schulstufe ein einstündiges zusätzliches Fach mit einer Wochenstunde pro Schuljahr zur Vertiefung und Verknüpfung der Wirtschaftskompetenzen durchgeführt. Geplant ist mindestens eine Wochenstunde für das Fach Wirtschaftsbildung in der 6. und 7. Schulstufe und mindestens eine bis maximal zwei Wochenstunden in der 8. Schulstufe.
5. Wir fordern eine Verstärkung der digitalen Kompetenz in den Schulen von Anfang an
Der Fachkräftemangel ist insbesondere im IT-Bereich nach wie vor beträchtlich. Aus diesem Grund fordern wir digitale Kompetenzen bereits ab der 1. Klasse Volksschule in den Lehrplan fix zu integrieren, damit jedes Kind am Ende seiner Schullaufbahn über umfassende digitale Kompetenzen verfügt. Auch im Sinne des 8 Punkte Plans für einen digitalen Unterricht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung soll die Digitalisierung an Schulen nachhaltig vorangetrieben werden - um mehr IT-SpezialistInnen für die Wirtschaft zu schaffen.
Erfolg: Einführung des Pflichtfaches „Digitale Grundbildung“ ab dem Schuljahr 2022/2023. Das Fach soll in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule unterrichtet werden. Pro Schulstufe soll fix eine Wochenstunde dafür zur Verfügung stehen.
6. Wir fordern eine Bildungsprämie für UnternehmerInnen im Bereich der Digitalisierung
UnternehmerInnen stehen einer Vielzahl von Herausforderungen entgegen und müssen laufend fundierte Entscheidungen in vielen Geschäftsbereichen treffen. Zielgerichtete Förderungen sollen Unternehmen deshalb dabei unterstützen, in allen Aspekten ihrer beruflichen Tätigkeit kompetent zu handeln. Vor allem während der letzten Monate waren Unternehmen wie noch nie zuvor gefordert, sich mit Digitalisierung auseinanderzusetzen.
Eine Förderung für Aus- und Weiterbildungen im Digital-Bereich für UnternehmerInnen (z.B. für Kurse im Performancemarketing, WIFI Kurse etc.). Es soll sich dabei um einen Direktzuschuss von 50 % zu den Kosten, also eine finanzielle Unterstützung im Sinne einer Rückgewehr, handeln.
Erfolg: Seit 2021 ist eine Förderung für EPUs über den WAFF für u.a. digitale Kompetenzen bereits möglich. Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent bis maximal 2.000 Euro der Weiterbildungskosten.
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Wir fordern weniger Behördenwege
7. Wir fordern eine Anlaufstelle – One Stop Shop - für sämtliche Behördenwege in der Stadt Wien
Das Unternehmertum in Wien erfordert je nach Branche viele Magistratswege, die in verschiedenen Teilen der Stadt liegen und somit eine zeitliche und organisatorische Herausforderung bedeuten. Eine gesonderte Anlaufstelle in Wien, wo alle Magistratsbelange durchgeführt werden können, würden eine enorme Erleichterung für UnternehmerInnen bedeuten.
Der One-Stop-Shop-Ansatz knüpft an das digitale Postfach an und soll vor allem für eine Verschlankung der Bürokratie sorgen. Die Idee dahinter ist eine zentrale Anlaufstelle für sämtliche Magistratswege. In dieser sollen Auskünfte ebenso gegeben werden, wie die Bereitstellung notwendiger Formulare und die gesamte Abwicklung bis hin zu den Genehmigungen. Diese Maßnahme würde zu einer Entlastung der UnternehmerInnen für Behördenwege führen und zugleich eine Entschärfung der Komplexität verschiedener Magistrate darstellen sowie den Weg zu einer digitalen Erledigung von Behördenwegen ebnen.
Vor allem würde damit aber auch ein Abbau der Bürokratie einhergehen – der Wirtschaftsstandort Wien könnte hierbei eine Vorreiterrolle für Gesamt-Österreich einnehmen.