Steuertipps von der Gaedke & Partner Steuerberatung

Zahlreiche Tipps aus der Praxis zur Umsetzung für JungunternehmerInnen. Durchlesen und Steuern sparen!

Mag. Klaus Gaedke, Geschäftsführender Gesellschafter der Gaedke & Partner Steuerberatung© Monika Reiter

Unser Kooperationspartner, die Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH kann mit jahrelanger Erfahrung, vor allem in der Zusammenarbeit mit jungen UnternehmerInnen unterstützen. 

Steuertipp: Verjährung des Urlaubsanspruches

Steuertipp: Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2023

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Steuertipps zum Jahresende 2022

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Grundsätzlich verjährt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Urlaubsgesetzes nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob diese Verjährung auch stattfindet, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht auf die Verjährung hinweist und ihn zur Konsumation des Urlaubes auffordert.

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Immobilienertragsteuer bei gemischten Schenkungen: Wie hoch darf die Gegenleistung sein?

Wird ein privates Grundstück entgeltlich übertragen, so werden die Einkünfte grundsätzlich mit Einkommensteuer in Höhe von 30 % besteuert. Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen, wie bei einer Schenkung, kommt es zu keinem einkommensteuerpflichtigen Vorgang. Somit fällt auch keine Immobilienertragsteuer an. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte).

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