Steuertipps von der Gaedke & Partner Steuerberatung

Zahlreiche Tipps aus der Praxis zur Umsetzung für JungunternehmerInnen. Durchlesen und Steuern sparen!

Mag. Klaus Gaedke, Geschäftsführender Gesellschafter der Gaedke & Partner Steuerberatung© Monika Reiter

Unser Kooperationspartner, die Gaedke & Partner Steuerberatung GmbH kann mit jahrelanger Erfahrung, vor allem in der Zusammenarbeit mit jungen UnternehmerInnen unterstützen. 

Steuertipp: Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen

Steuertipp: Haftung eines Vereinsobmanns für Abgabenschulden

Steuertipp: Eckpunkte zum Investitionsfreibetrag

Steuertipps zum Jahresende 2022

Steuertipp: Änderungen bei der Forschungsprämie durch das Abgabenänderungsgesetz

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Steuertipp: Die große Umstellung der Krypto-Besteuerung in Österreich. 

Steuertipp: Steuerreform bringt neue Möglichkeit, Mitarbeiter am Gewinn zu beteiligen

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Steuertipp: Digitalisierungsbooster CORONA

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Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen

Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen (Nullemissionsfahrzeugen) als Firmenwagen kein Sachbezug für eine allfällige Nutzung im Rahmen von Privatfahrten anzusetzen. Die mit 30.12.2022 veröffentlichte neue Sachbezugswerteverordnung enthält nunmehr auch umfangreiche Regelungen und Befreiungen zur Ladetätigkeit bei E-Fahrzeugen.

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Haftung eines Vereinsobmanns für Abgabenschulden

Personen, welche gemäß den Statuten zur Vertretung eines Vereins berufen sind, unterliegen der Haftung für Abgabenschulden nach § 9 BAO. Dies bedeutet, dass die zur Vertretung berufenen Personen für die Abgaben des Vereins insoweit privat haften, als diese infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.

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Eckpunkte zum Investitionsfreibetrag

Bei der Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren kann ab 2023 ein IFB steuerlich geltend gemacht werden. Anders als beim Gewinnfreibetrag kann der Investitionsfreibetrag auch von Körperschaften genutzt werden. Im Folgenden die Eckpunkte dieser Regelung:

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