Die Junge Wirtschaft – starke Interessenvertretung

Das fordern wir für unsere Mitglieder

Die Zukunft der Wirtschaft ist unser Job

Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer stehen für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze. Um ihr unternehmerisches Potenzial auch morgen entfalten und wirtschaftlichen Erfolg für Österreich garantieren zu können, braucht es eine starke Interessenvertretung. Die Junge Wirtschaft vertritt im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich die Anliegen von 120.000 österreichischen Selbstständigen von 18 bis 40 Jahren. 

Mut zum Unternehmertum

Wirtschafts- und Finanzunterricht als Allgemeinbildung verankern

Unternehmertum sowie grundlegendes Wirtschafts- und Finanzverständnis müssen Teil der Allgemeinbildung sein und in die Lehr- und Ausbildungspläne integriert werden. Der „Unternehmerführerschein“ und „JUNIOR – Schüler gründen Unternehmen“ gelten in diesem Bereich – auch international – als Best-Practice-Projekte und sind nachhaltig in das österreichische Schulsystem zu implementieren.

Beteiligungsfreibetrag einführen

Es muss eine zukunftsorientierte Investitionskultur in Österreich etabliert und die Beteiligung privater Investoren attraktiver gestaltet werden. Private Beteiligungen an Neugründungen oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro als Freibetrag über fünf Jahre absetzbar sein.
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Eine Kultur der zweiten Chance etablieren

Eine zweite Chance ist eine wichtige neue Startbasis für einen Unternehmer, der bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt hat. So sollen redlich gescheiterte Unternehmer z. B. nicht mehr von Förderungen ausgeschlossen werden. Als Vorbild sind die neuen Förderrichtlinien des aws anzusehen.

Bildungsentscheidungen besser unterstützen

Im Bereich der gesamten Sekundarstufe I (Neue Mittelschule, AHS-Unterstufe) soll ein laufender Berufsorientierungsprozess mit verpflichtender Bildungs- und Berufsberatung, Talentechecks und Potenzialanalysen eingeführt werden. Für die Sekundarstufe II ist eine verpflichtende Berufs- und Studienwahlorientierung vorzusehen. Unternehmer/Vertreter aus der Wirtschaft sollen dafür verstärkt als Bildungs- und Berufsberater gewonnen werden.

Unternehmertum erleichtern

Büro im Wohnungsverband steuerlich begünstigen 

Da der Arbeitsplatz bzw. das Büro von Ein-Personen-Unternehmen oft im Wohnbereich liegt und schwer räumlich trennbar ist, soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband erleichtert werden. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer soll auch dann möglich sein, wenn der Mittelpunkt der Tätigkeit zwar außerhalb des Arbeitszimmers liegt, aber kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist. Es sollen dafür jährlich 1.500,- Euro pauschal steuerlich abzugsfähig sein.

Betriebsübergabe entlasten

Gesamtrechtsnachfolge und steuerliche Entlastung (künftig fünffacher Freibetrag von derzeit 7.300 Euro für Veräußerungsgewinne und Ausdehnung der Progressionsermäßigung von drei auf fünf Jahre) sorgen dafür, dass Betriebe nach einer Übergabe erfolgreich weitergeführt werden können. Das sichert nicht nur Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze, sondern auch die Nahversorgung im Land.

Vereinfachung der Lohnverrechnung und Einführung der Lohnnebenkostenpauschale

Dienstgeberbeiträge nur an eine Stelle abführen: Der Unternehmer überweist einen Gesamtbetrag an eine Stelle (z. B. BMF) und dort wird verteilt an GKK, Gemeinden, FA etc. Damit ersparen sich die Unternehmen die monatliche Lohnverrechnung.

Körperschaftsteuer auf 20 % oder weniger senken

Die Senkung der Körperschaftssteuer rechnet sich. 2004/2005 hat Österreich die KöSt von 34 % auf 25 % gesenkt. Trotz des geringeren Satzes war das Aufkommen im Jahr 2007 bereits über jenem von 2005.

Bagatellsteuern abschaffen

Die ersatzlose Streichung der zahlreichen Steuern, die dem Finanzamt kaum etwas bringen, der Wirtschaft aber viel Aufwand kosten, bringt eine spürbare Entlastung im Alltag. Standortschädliche Abgaben wie Rechtsgeschäftsgebühr, Flugabgabe, Schaumweinsteuer oder Werbeabgabe sollten ersatzlos abgeschafft werden. Dadurch wird eine Gesamtentlastung der Wirtschaft von 385 Mio. Euro möglich. 

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter anheben

Die geltende Grenze von 400 Euro für sofort abschreibbare Wirtschaftsgüter besteht seit 1983. Die Anhebung der Grenze auf 1.500 Euro macht Investitionen gerade auch für kleinere Unternehmen attraktiver – und bedeutet eine zusätzliche Verwaltungsvereinfachung. Nach erfolgter Anhebung sollte der Betrag laufend indexiert werden.

Vorzeitige/ degressive Abschreibung für Abnutzung einführen

Für neue, abnutzbare körperliche Anlagegüter soll im ersten Jahr eine vorzeitige/degressive Abschreibung in Höhe von 50 % genutzt werden können, zudem sind weitere flexible Abschreibungsmöglichkeiten zu schaffen. Das sind nicht nur wirksame Investitionsanreize, sondern bringen auch administrative Erleichterungen.

Informationspflichten reduzieren

Form- und Meldepflichten für Unternehmen sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu reduzieren. Elektronische Meldungen und Veröffentlichungen (nach deutschem Vorbild) sowie das „only once“-Prinzip (eine Meldung reicht) entlasten 250.000 betroffene Unternehmen.

Allein die Streichung der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung würde österreichischen Betrieben jährlich 15 Mio. Euro sparen.

Generationenvertrag sichern

Nachhaltigkeitsautomatismus schaffen

Steigt die Lebenserwartung, soll automatisch auch das Pensionsantrittsalter erhöht werden. Das gibt auch den jüngeren Generationen Sicherheit für ihre Pensionen.

Anreize für längere Beschäftigung setzen

Damit längeres Arbeiten attraktiver wird, soll der Pensionsbeitrag für längeres Arbeiten ab dem gesetzlichen Antrittsalter zur Gänze gestrichen werden.

Pensionsrechte harmonisieren

Ziel ist eine „Angleichung der Pensionsrechte“ statt Privilegien für einzelne Gruppen. Sonderrechte bei Pensionen für Landes- und Gemeindebeamte sowie andere Gruppen sollen so rasch wie möglich auslaufen.

Entlastung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer & Grenze bei Altersteilzeit anheben

Bei der Einstellung von Personen ab 50 Jahren sollen die Lohnnebenkosten dauerhaft gesenkt werden (Entfall von AIV-Beitrag, IESG-Beitrag, UV-Beitrag und FLAF-Beitrag).

» Download: Agenda 2019/2020

» Download: KI-Piroritäten der Jungen Wirtschaft für Österreich

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