Steuerliche Erstinformation von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern

Steuerliche Erstinformation von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern

Ein Bilanzbuchhalter nimmt sich 1 Stunde Zeit für Sie, um Ihre Fragen zum Finanz- und Rechnungswesen zu beantworten und Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens im Rahmen des §2 BibuG (eingeschränkte Erstinformation auf dem Gebiet des Steuer- und Abgabenwesens) zu beraten.
Rufen Sie uns an! Wir vereinbaren gerne einen persönlichen Beratungstermin für Sie.
Tel.: 05 90 90 5-3510

Termin

3.11.2026, 9:00

Ort

Wirtschaftskammer Lienz

Amlacher Straße 10

9900 Lienz

Status

Freigegeben

Anmeldung bis

3.11.2026