Wichtige Gesetzesänderungen auf einen Blick

Änderungen für die Jahre 2009 und 2010

Änderungen des Jahres 2009:


• Senkung der Einkommensteuertarife

 

Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000 (vormals € 10.000) bleiben steuerfrei, in den darauffolgenden Steuerstufen kommt es zu geringen Senkungen des Grenzsteuersatzes. Der Spitzensteuersatz von 50% kommt erst bei einem Einkommen ab € 60.001 (vormals € 51.001) zum Tragen. Durch diese Neugestaltung der Steuertarife kann eine Steuerersparnis pro Jahr von bis zu € 1.350,- erzielt werden.

Steuerberechnung ab 1.1.2009 (vereinfachte Methode):

Einkommen

%

abzüglich

bis 11.000

0%

 

11.001 bis 25.000

36,5%

4.015,00

25.001 bis 60.000

43,2143%

5.693,58

ab 60.001

50%

9.765,00

Beispiel: Berechnung der Einkommensteuerbelastung bei einem steuerpflichtigen Einkommen in Höhe von € 15.000:
15.000 x 36,5% - 4.015 = 1.460,00 Einkommensteuer

 

Erhöhung der Absetzbarkeit von Topfsonderausgaben

 

Die Grenze des Einkommens, ab der keine Topfsonderausgaben mehr angesetzt werden können, wird von € 50.900 auf € 60.000 angehoben. Das Sonderausgabenpauschale in Höhe von € 60 gilt unabhängig von der Einkommenshöhe steuermindernd.

 

• Entlastungen für Familien mit Kindern

 

Im Rahmen der Veranlagung kann ein Kinderfreibetrag in Höhe von
€ 220 jährlich geltend gemacht werden (eine Aufteilung des Freibetrages auf zwei Steuerpflichtige ist möglich, wobei der Freibetrag pro Steuerpflichtigen dann       € 132 jährlich beträgt). Der monatliche Kinderabsetzbetrag und die Unterhaltsabsetzbeträge wurden erhöht.

Eine besondere Erleichterung stellt die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (ohne Selbstbehalt) bis zu € 2.300 für Kinder unter 10 Jahren, als a.g.Belastung dar.

Dienstgeber können einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von max.
€ 500 pro Kind (unter 10 Jahre) und Jahr an ihrer Arbeitnehmer für Kinderbetreuungskosten ausbezahlen. Diese Ausgabe ist als Betriebsausgabe absetzbar.

 

• Erleichterungen bei Betriebsaufgabe und –übergabe:

 

Die bei Betriebsaufgabe bzw. –veräußerung durch einen Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu versteuernden Übergangsgewinne unterliegen nun auch der Halbsatzbegünstigung, wenn der Betrieb bereits sieben Jahre bestanden hat (bisher galt diese Erleichterung nur für Veräußerungsgewinne).

 

• Körperschaftsteuerfreiheit für Dividenden aus Portfoliobeteiligungen

 

Auch Dividenden aus unter 10%igen Auslandsbeteiligungen können ab 2009 für alle offenen Steuerveranlagungen angewandt werden, wenn die auszahlende ausländische Kapitalgesellschaft aus einem EU-Staat oder Norwegen sich befindet und einer der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbaren mindestens 15%igen Steuerbelastung unterliegt. Die einjährige Behaltefrist, wie im Falle des internationalen Schachtelprivileges muss nicht eingehalten werden.

 

Die mit 1.1.2009 inkrafttretende Steuerreform weist folgende Eckpunkte auf: einerseits die Entlastung aller Personen, die Lohn- und Einkommensteuer bezahlen, insbesondere des Mittelstandes und andererseits eine umfassende Entlastung für Familien mit Kindern.

 


Änderungen für das Jahr 2010: 

 

• der neue Gewinnfreibetrag gem. §10 EStG ab 2010:

 

Ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 kommt der neue Gewinnfreibetrag zum Tragen. Die wesentlichen Neuerungen sind:

 

* 13% statt 10%

* auch für Bilanzierer (bisher nur Einnahmen-Ausgabenrechner)

* auch für Gebäude- und Herstellungsaufwendungen eines Mieters

* keine Investitionserfordernis bis zu einem Gewinn von € 30.000

* Grundfreibetrag steht auch bei Basispauschalierung zu

 

Mit dieser Maßnahme ist die Steuerbegünstigung des 13./14. Bezugs für Unternehmer verwirklicht und stellt einen großen Erfolg der Wirtschaftskammer dar. Laut Vorblatt zum Begutachtungsentwurf der Steuerreform 2009 ist durch diese Maßnahme mit einer Steuerersparnis von bis zu 300 Mio pro Jahr (nach Gegenrechnung mit dem Entfall der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinn) zu rechnen.

 

Grundschema des neuen Gewinnfreibetrages:

 

Grundfreibetrag

Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

für Gewinne bis € 30.000 (max. iHv.      € 3.900)

für Gewinne über 30.000 (max. für      € 70.000 Gewinn)

keine Investitionserfordernis

Investitionserfordernis

auch bei Pauschalierung

Nicht bei Pauschalierung möglich


• vorzeitige Abschreibung

 

Für abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine vorzeitige Abschreibung für Abnutzung von 30% der Anschaffungs/Herstellungskosten vorgenommen werden Soweit im Anschaffungs-/Herstellungsjahr auch eine laufend Abschreibung anfällt, reduziert diese die 30%.

 

• Voraussetzung:

 

Anschaffung eines neue, abnutzbaren, körperlichen Wirtschaftsgutes

Mindest-Nutzungsdauer 4 Jahre

NICHT: Gebäude, PKW, geringwertige Wirtschaftsgüter

 

Beispiel: Kauf einer neuen Maschine im April 2009, Anschaffungskosten: € 150.000, Nutzungsdauer 8 Jahre

 

Abschreibung 2009: 150.000x30% = 45.000

Abschreibung 2010 bis 2014: jeweils 18.750 (150.000/8)
Abschreibung 2015: € 11.250

 

• Änderungen des Leistungsortes bei Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht:

 

Ab 2010 wird für alle wesentlichen Dienstleistungen zwischen Leistungen an Unternehmer (B2B) und Leistungen an Nichtunternehmer (B2C) unterschieden. Es gibt eine einheitliche Regelung und nur für Sonderfälle Spezialregelungen. Das Reverse Charge System wird zum einfacheren Funktionieren dieser Regeln ausgeweitet werden.

 

* Grundregel B2B (business to business) § 3a Abs 6 UStG:

 

Dienstleistungen an Steuerpflichtige werden grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, an dem dieser Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat.

 

* Grundregel B2C (business to customers) § 3a Abs 7 UStG:

 

Dienstleistungen an private Personen werden, wie bereits bisher, an dem Ort ausgeführt, an dem der Dienstleistungserbringer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat.

 

Es gibt neben der Grundregel eine Reihe von Sonderregelungen bei:

 

Vermittlungsleistungen

Grundstücksleistungen

Beförderungsleistungen

Tätigkeitsortleistungen

Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen

Vermietung von Beförderungsmitteln

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige

Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb

 

NEU: ab 2010 sind Reverse Charge Leistungen in die EU in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen.

 

• Erleichterungen bei der Vorsteuerrückerstattung

 

Die Vorsteuer-Erstattung wird elektronisch zu machen sein, wobei die Fristen für die Abgabe der Erklärung verlängert und die Mindestbeiträge angehoben wurden. Weiters stehen dem Einreichenden Zinsen bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfristen zu.

 

Eckpunkte:

 

- für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden

- kein Übersenden der Originalbelege mehr notwendig

- Antrag ist bis spätestens 30.09. des Folgejahres zu stellen

- unverzügliche Rückmeldung über den Eingang des Antrags vom Erstattungsmitgliedstaat

- innerhalb von 4 Monaten Mitteilung, ob der Mitgliedstaat:

    die Erstattung gewährt, den Antrag abweist, oder zusätzliche Informationen anfordert

- innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der angeforderten Informationen, jedenfalls innerhalb von 8 Monaten nach Eingang des Erstattungsantrags teilt der Mitgliedstaat seine Entscheidung über eine vollständige oder teilweise Erstattung mit

- der erstattungsfähige Betrag wird daraufhin innerhalb von 10 Arbeitstagen erstattet

- wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, schuldet der Mitgliedstaat dem Antragssteller Zinsen, wenn dafür in dem Mitgliedstaat eine Verzinsung auf USt-Guthaben oder Nachzahlungen vorgesehen ist.

     in Österreich 2%


Als Äquivalent für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezuges wird für alle einkommensteuerpflichtigen Selbständigen mit Wirksamkeit ab 2010 der Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10% auf 13% angehoben. Für die Konjunkturbelebung kann eine vorzeitige Abschreibung in Anspruch genommen werden. Erleichterungen und Vereinfachungen gibt es bei der Dienstleistungsortregelung im Umsatzsteuergesetz und bei der Vorsteuerrückerstattung.